Zum Inhalt springen

Gründungszuschuss beantragen

Den Gründungszuschuss beantragst du bei deiner Agentur für Arbeit, bevor du die Selbstständigkeit aufnimmst. Voraussetzungen: Anspruch auf Arbeitslosengeld I mit mindestens 150 Tagen Restanspruch, ein hauptberufliches Vorhaben und ein Businessplan mit fachkundiger Stellungnahme (§ 93 SGB III). Die Entscheidung dauert in unserer Erfahrung vier bis sechs Wochen. Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung: Ein Anspruch besteht auch bei vollständigen Unterlagen nicht.

Der Ablauf in 5 Schritten

1

ALG-I-Anspruch prüfen

Du musst zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Diese Frist ist ein hartes Limit; ohne sie ist der Gründungszuschuss nicht möglich. Prüfe deinen Restanspruch frühzeitig im Bewilligungsbescheid.

2

Geschäftsidee durchrechnen

Konkretisiere dein Vorhaben: Zielgruppe, Angebot, Preise und die zu erwartenden Umsätze. Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich angelegt sein (mindestens 15 Stunden pro Woche).

3

Businessplan & Finanzplan erstellen

Der Businessplan ist das Herzstück des Antrags. Er muss die Tragfähigkeit belegen, mit realistischer Planung von Umsatz, Kosten und Liquidität. Genau hier entscheidet sich oft Bewilligung oder Ablehnung.

4

Fachkundige Stellungnahme einholen

Eine fachkundige Stelle muss die Tragfähigkeit deines Vorhabens bestätigen, zum Beispiel IHK, Handwerkskammer, Steuerberater oder ein BAFA-registrierter Berater. Hol diese Stellungnahme rechtzeitig ein, sie braucht Vorlauf.

5

Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen

Reiche den Antrag mit allen Unterlagen ein, zwingend VOR Aufnahme der Selbstständigkeit. Wer das Gewerbe vorher anmeldet, verliert in der Regel den Anspruch.

Tipp: Bereite den Antrag im geförderten Coaching vor

Businessplan, Finanzplan und fachkundige Stellungnahme entscheiden über die Bewilligung. Über ein AVGS-Gründercoaching erarbeiten wir das mit dir, für ALG-I-Empfänger nach schriftlicher Bewilligung zu 100 % gefördert. Deine AVGS-Anfrage erstellst du in einer Minute selbst, und beim Beantragen helfen wir dir persönlich.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Von der Antragstellung bis zur Entscheidung vergehen typischerweise 4–6 Wochen. Bei Rückfragen oder Nachforderungen kann es sich auf 8–12 Wochen verlängern. Die Agentur prüft die Vollständigkeit der Unterlagen, die Tragfähigkeit des Businessplans und deine persönliche Eignung. Bleib in dieser Zeit gut erreichbar, denn reaktionsschnelle Antragsteller werden bevorzugt bearbeitet.

Was die Agentur für Arbeit prüft

  • Erfüllst du die formalen Voraussetzungen (ALG I, 150 Tage, hauptberuflich)?
  • Ist die Geschäftsidee tragfähig und realistisch kalkuliert?
  • Bringst du die persönliche und fachliche Eignung mit?
  • Liegt eine schlüssige fachkundige Stellungnahme vor?

Da der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist, gibt es keinen Automatismus. Eine saubere Vorbereitung – Businessplan, Finanzplan und fachkundige Stellungnahme aus einer Hand – ist der wirksamste Hebel für eine Bewilligung.

Phase 2: die Verlängerung gesondert beantragen

Der Gründungszuschuss läuft in zwei Phasen (§ 94 SGB III): In Phase 1 erhältst du sechs Monate lang dein ALG I weiter plus 300 € monatlich. Phase 2 – neun weitere Monate à 300 € – ist kein Automatismus: Du musst sie separat beantragen und dabei nachweisen, dass du deine Geschäftstätigkeit intensiv und hauptberuflich ausübst (z. B. über Auftragslage, Umsätze, Tätigkeitsnachweise). Stelle den Antrag auf Phase 2 rechtzeitig vor Ablauf der ersten sechs Monate.

Achtung bei Eigenkündigung: Wer den Job selbst kündigt, ohne wichtigen Grund, riskiert eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen (§ 159 SGB III). Die Sperrzeit verkürzt deinen ALG-I-Anspruch und kann damit die nötigen 150 Tage Restanspruch gefährden. Sichere zuerst deinen Anspruch, bevor du kündigst.

Diese Unterlagen reichst du ein

  • Ausgefülltes Antragsformular der Agentur für Arbeit
  • Businessplan mit Finanz- und Liquiditätsplan
  • Fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit
  • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
  • Gewerbeanmeldung – aber erst NACH der Antragstellung

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Liste findest du in unserer Antrags-Checkliste.

Häufige Fragen zur Beantragung

Wie viele Tage ALG-I-Restanspruch brauche ich?

Mindestens 150 Tage zum Zeitpunkt der Antragstellung. Ohne diesen Restanspruch ist der Gründungszuschuss ausgeschlossen.

Muss ich den Antrag vor der Gewerbeanmeldung stellen?

Ja, zwingend vor Aufnahme der Selbstständigkeit. Wer das Gewerbe vorher anmeldet, verliert in der Regel den Anspruch.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Typischerweise 4–6 Wochen, bei Rückfragen 8–12 Wochen. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Entscheidung.

Bekomme ich automatisch Phase 2?

Nein. Die zweite Phase (9 Monate × 300 €) musst du separat beantragen und deine Geschäftstätigkeit nachweisen.

Habe ich Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Nein, es ist eine Ermessensleistung. Eine saubere Vorbereitung (Businessplan, Finanzplan, fachkundige Stellungnahme) erhöht die Bewilligungschance deutlich.

Passende Leistung

Einstiegsgeld: Gründungsförderung aus der Grundsicherung

Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezieht, kommt für den Gründungszuschuss nicht infrage, für das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II dagegen schon. Wir prüfen mit dir, welcher Weg offensteht.

Pavel Deuble, Gründungsberater und Fachautor

Über den Autor

Pavel Deuble

Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater · Inhaber von Unternehmenswerk

Pavel Deuble ist Inhaber von unternehmenswerk und Geschäftsführer der UW Unternehmensweg GmbH. Er ist im BAFA-Beraterregister gelistet (Berater-ID 191790), die AVGS-Maßnahmen laufen über die AZAV-zugelassene UW Unternehmensweg GmbH (Trägerzulassung Z-000392-2). Seit 2018 über 750 Businesspläne, 4,88 von 5 bei ProvenExpert aus 92 Bewertungen.

Mehr zum Gründungszuschuss

Wir prüfen deine Voraussetzungen – kostenlos und unverbindlich. In 30 Minuten klären wir, ob der Gründungszuschuss für dich infrage kommt, und zeigen dir den nächsten Schritt.

WhatsApp

Cookies und Dienste auf dieser Website

Solange du nichts anderes wählst, nutzen wir nur, was für den Betrieb der Website unbedingt nötig ist. Mit deiner Einwilligung setzen wir zusätzlich Dienste für Statistik, Marketing und externe Medien ein, etwa Google Analytics, das Meta-Pixel oder YouTube. Diese Dienste speichern oder lesen Informationen auf deinem Gerät und übermitteln Daten an die Anbieter, zum Teil in die USA. Deine Auswahl kannst du jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ im Fußbereich ändern oder widerrufen.