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AVGS-Gutschein: die 10 wichtigsten Antworten
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) macht dein Gründercoaching nach schriftlicher Bewilligung zu 100 % kostenfrei. Hier findest du kurze, geprüfte Antworten auf die häufigsten Fragen, mit den passenden Paragraphen.
Geprüft von Pavel Deuble
Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater
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Auf dieser Seite
- Was ist ein AVGS-Gutschein?
- AVGS oder Gründungszuschuss: was ist der Unterschied?
- Wer hat Anspruch auf einen AVGS?
- Wie beantrage ich einen AVGS fürs Gründercoaching?
- Was kostet ein AVGS-Gründercoaching?
- Wie lange ist ein AVGS gültig?
- Was ist der Unterschied zwischen MAT, MPAV und MAG?
- Gibt es den AVGS auch für Online-Coaching?
- Was passiert, wenn der AVGS-Antrag abgelehnt wird?
- Bekomme ich den AVGS auch mit Grundsicherungsgeld?
Was ist ein AVGS-Gutschein?
Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters nach § 45 SGB III, mit dem du eine Maßnahme – etwa ein Gründercoaching – bei einem zugelassenen Träger nach schriftlicher Bewilligung zu 100 % gefördert in Anspruch nehmen kannst.
Rechtsgrundlage sind die „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ nach § 45 SGB III. Der Gutschein deckt die kompletten Kosten der Maßnahme ab; abgerechnet wird direkt zwischen Träger und Behörde.
Wichtig: Eine reine Trägerzulassung genügt nicht. Die konkrete Maßnahme muss AZAV-zugelassen sein und eine gültige Maßnahmenummer haben, sonst ist keine Abrechnung möglich. Unsere Maßnahme „Businessweg“ (Z-000482-2) ist im Verzeichnis der Bundesagentur gelistet.
- § 45 SGB III
- arbeitsagentur.de
AVGS oder Gründungszuschuss: was ist der Unterschied?
Der AVGS und der Gründungszuschuss sind zwei verschiedene Förderungen, die sich gut ergänzen. Der AVGS nach § 45 SGB III finanziert das Coaching, mit dem du deine Gründung vorbereitest. Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III sichert nach dem Start für einige Monate deinen Lebensunterhalt. Kurz gesagt: Der AVGS kommt vor der Gründung, der Gründungszuschuss zum Start.
Viele kombinieren beides: zuerst das AVGS-Coaching für einen tragfähigen Businessplan, danach den Gründungszuschuss für die Anlaufphase. Beide laufen über die Agentur für Arbeit und setzen in der Regel einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I voraus.
Wer hat Anspruch auf einen AVGS?
Einen AVGS können Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte und Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) erhalten. Bei Arbeitslosengeld I besteht nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit ein Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein für die private Arbeitsvermittlung (§ 45 Abs. 7 SGB III). Ein AVGS für ein Gründercoaching liegt dagegen im Ermessen der Agentur.
Der Rechtsanspruch nach § 45 Abs. 7 SGB III greift, wenn du ALG I beziehst und innerhalb der letzten drei Monate mindestens sechs Wochen arbeitslos warst, ohne vermittelt worden zu sein. Er gilt nur für den Vermittlungsgutschein; das Gründercoaching als Träger-Maßnahme (MAT) wählt die Agentur im Ermessen. In der Praxis wird der Gutschein für ein tragfähiges Vorhaben regelmäßig ausgestellt.
Menschen mit Grundsicherungsgeld wenden sich an ihr Jobcenter; die Förderung läuft über § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III.
Wie beantrage ich einen AVGS fürs Gründercoaching?
Du beantragst den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter, im Beratungsgespräch oder schriftlich. Begründe den Bedarf (Vorbereitung auf die Selbstständigkeit) und nenne eine konkrete zugelassene Maßnahme.
In vier Schritten: 1. Termin bei der Vermittlungsfachkraft vereinbaren. 2. Gründungsvorhaben und Coaching-Bedarf darlegen. 3. Zugelassene Maßnahme samt Träger benennen. 4. Bewilligten Gutschein beim Träger einlösen.
Wir unterstützen dich auf Wunsch bei der Begründung und nennen dir unsere passende Maßnahmenummer.
- arbeitsagentur.de
Was kostet ein AVGS-Gründercoaching?
Für dich 0 €. Bei bewilligtem AVGS übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die kompletten Kosten der Maßnahme. Das Gründercoaching ist für dich zu 100 % kostenfrei.
Der Träger rechnet direkt mit der Behörde ab; du zahlst nichts und gehst kein finanzielles Risiko ein.
- § 45 SGB III
- arbeitsagentur.de
Wie lange ist ein AVGS gültig?
Ein AVGS hat eine befristete Gültigkeit, häufig rund drei Monate. Innerhalb dieser Frist musst du die Maßnahme bei einem zugelassenen Träger beginnen, sonst verfällt der Gutschein.
Die genaue Gültigkeitsdauer steht auf dem Gutschein. Wähle deinen Träger deshalb frühzeitig aus, damit die Maßnahme rechtzeitig startet.
- § 45 SGB III
- arbeitsagentur.de
Was ist der Unterschied zwischen MAT, MPAV und MAG?
AVGS ist ein Sammelbegriff für drei Maßnahmetypen: MPAV (Vermittlung in Beschäftigung durch einen privaten Arbeitsvermittler), MAG (Maßnahme bei einem Arbeitgeber) und MAT (Maßnahme bei einem Träger). Das Gründercoaching ist immer ein MAT, also eine Maßnahme bei einem AZAV-zugelassenen Träger.
Rechtlich beruht das Gründercoaching auf der „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III. Für deinen Weg in die Selbstständigkeit ist der AVGS-MAT der richtige Typ, nicht MPAV oder MAG.
Den Gutschein löst du bei einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger ein, nicht bei einem Personalvermittler.
Gibt es den AVGS auch für Online-Coaching?
Ja. Ein AVGS-Gründercoaching kann vollständig online stattfinden, sofern Träger und Maßnahme dafür zugelassen sind. Unsere Maßnahmen sind bundesweit online durchführbar.
So kannst du ortsunabhängig und flexibel mit deinem festen Berater arbeiten, ohne Anfahrt, in ganz Deutschland.
- arbeitsagentur.de
Was passiert, wenn der AVGS-Antrag abgelehnt wird?
Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Weil der AVGS eine Ermessensleistung ist, lohnen sich eine bessere Begründung, ein erneuter Anlauf oder ein Gespräch mit einer anderen Vermittlungsfachkraft. Wir unterstützen dich bei der Argumentation.
Gegen einen ablehnenden Bescheid ist grundsätzlich ein Widerspruch möglich. Alternativ ist ein Coaching auch als Selbstzahler oder über andere Förderwege denkbar.
Bekomme ich den AVGS auch mit Grundsicherungsgeld?
Ja. Auch Menschen mit Grundsicherungsgeld (ALG II) können einen AVGS erhalten, zuständig ist dann das Jobcenter statt der Agentur für Arbeit. In Kombination mit dem Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ergibt sich ein starker Fördermix.
Das AVGS-Coaching deckt die Vorbereitung ab, das Einstiegsgeld sichert in der Startphase zusätzlich deinen Lebensunterhalt.Offizielle Quellen, Merkblätter & Flyer
Die maßgeblichen Primärquellen zum Nachlesen: Merkblätter und Programmseiten der zuständigen Förderstellen sowie die einschlägigen Gesetzestexte.
Externe Links zu offiziellen Stellen prüfen wir bei jeder Aktualisierung dieser Seite (Datum siehe oben). Inhalte und Konditionen können sich ändern; maßgeblich ist stets die Quelle selbst.
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Über den Autor
Pavel Deuble
Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater · Inhaber von Unternehmenswerk
Pavel Deuble ist Inhaber von unternehmenswerk und Geschäftsführer der UW Unternehmensweg GmbH. Er ist im BAFA-Beraterregister gelistet (Berater-ID 191790), die AVGS-Maßnahmen laufen über die AZAV-zugelassene UW Unternehmensweg GmbH (Trägerzulassung Z-000392-2). Seit 2018 über 750 Businesspläne, 4,88 von 5 bei ProvenExpert aus 92 Bewertungen.
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Weitere häufige Fragen zum AVGS
Brauche ich für den AVGS schon einen fertigen Businessplan?
Nein. Der Businessplan entsteht in der Regel erst während des geförderten Coachings. Für den Antrag genügt ein nachvollziehbar dargelegtes Gründungsvorhaben.
Kann ich den Träger für mein AVGS-Coaching frei wählen?
Ja. Du hast die freie Wahl unter den zugelassenen Trägern. Entscheidend ist, dass Träger und Maßnahme AZAV-zugelassen sind und eine gültige Maßnahmenummer haben.