Tool · BAFA-Förderung
BAFA-Fördersatz-Rechner
Wähle das Bundesland deines Unternehmenssitzes und sieh sofort, ob du 50 % oder 80 % Zuschuss auf deine Beratungskosten erhältst – und was am Ende dein Eigenanteil ist.
Geprüft von Pavel Deuble
Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater
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BAFA-Fördersatz-Rechner
In wenigen Sekunden: Welcher Fördersatz für deinen Standort gilt – und was du selbst zahlst.
Stand 2026 (Förderrichtlinie gültig bis 31.12.2026). Förderfähig sind max. 3.500 € Beratungskosten; Zuschuss 50 % (max. 1.750 €) bzw. 80 % (max. 2.800 €) je nach Standort. Über die Bewilligung entscheidet die BAFA. Der Antrag muss stets vor Beratungsbeginn gestellt werden. Unverbindliche Orientierung, ersetzt keine Beratung.
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Häufige Fragen zum BAFA-Fördersatz
Bekomme ich 50 % oder 80 % BAFA-Zuschuss?
Der Fördersatz richtet sich nach dem Sitz deines Unternehmens. In den alten Bundesländern gelten in der Regel 50 %, in den neuen Bundesländern 80 %. Es gibt Ausnahmen: In der Region Lüneburg und Trier sind es 80 %, in der Region Leipzig 50 %. Den genauen Satz prüfen wir anhand deiner PLZ.
Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind die Beratungshonorare bis zu einer Bemessungsgrundlage von 3.500 €. Bei 50 % erhältst du also maximal 1.750 €, bei 80 % maximal 2.800 € Zuschuss je Beratung. Liegen deine Kosten über 3.500 €, trägst du den übersteigenden Teil selbst.
Wie genau ist der Rechner?
Er liefert eine unverbindliche Orientierung nach dem Stand 2026 (Förderrichtlinie gültig bis 31.12.2026). Über die Bewilligung und den konkreten Fördersatz entscheidet die BAFA. Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir deine Förderfähigkeit und übernehmen den Antrag.
Muss ich die Förderung vor der Beratung beantragen?
Ja. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über die BAFA gestellt werden – eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Wir übernehmen die Antragstellung als BAFA-gelisteter Berater für dich.