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Welche Förderung gibt es für Gründer in NRW?

In Nordrhein-Westfalen gibt es zusätzlich zur Bundesförderung (KfW, Gründungszuschuss) eigene Landesprogramme: das NRW.Mikrodarlehen und NRW.BANK.Gründung und Wachstum, das Gründungsstipendium.NRW, Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW und die kostenlose Beratung im STARTERCENTER NRW.

Der Clou ist die Kombination: Landesförderung (NRW.BANK) und Bundesförderung (KfW, Gründungszuschuss, AVGS) schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich zu einem passenden Fördermix.

Quellen:

Was ist die NRW.BANK?

Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie vergibt zinsgünstige Förderkredite, Mikrodarlehen und Beteiligungen für Gründung, Investition und Wachstum. Die meisten Programme laufen über das Hausbankprinzip.

Quellen:

Was ist das NRW.Mikrodarlehen?

Das NRW.Mikrodarlehen ist ein Förderkredit bis 50.000 € für Gründer und junge Unternehmen (bis 5 Jahre) in NRW, mit bis zu 100 % Finanzierung, 10 Jahren Festzins und ohne bankübliche Sicherheiten. Beantragt wird es über ein STARTERCENTER NRW.

Damit eignet es sich besonders für kleinere Vorhaben und für Gründungen ohne Eigenkapital. Gemeinnützig orientierte Unternehmen können zusätzlich einen Tilgungserlass von 20 % erhalten.

Was ist NRW.BANK.Gründung und Wachstum?

NRW.BANK.Gründung und Wachstum (seit 1. Januar 2022, früher NRW.BANK.Gründungskredit und NRW.BANK.Mittelstandskredit) ist ein zinsgünstiges Förderdarlehen für Gründer, junge und etablierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, auch im Nebenerwerb.

Es kann bis zu 10 Mio. € betragen und läuft 5, 10 oder 20 Jahre, mit bis zu drei tilgungsfreien Anlaufjahren. Beantragt wird es über deine Hausbank, auf Wunsch mit einer Haftungsfreistellung von 50 % für die Hausbank (ab 125.000 €). Maßgeblich ist die aktuelle Konditionenübersicht der NRW.BANK.

Daneben gibt es den NRW.BANK.Universalkredit. Das KfW-StartGeld (ERP-Gründerkredit) ist dagegen ein Bundesprogramm und lässt sich mit NRW.BANK.Gründung und Wachstum nicht kombinieren.

Was ist das Gründungs­stipendium.NRW?

Das Gründungsstipendium.NRW (früher Gründerstipendium.NRW) fördert innovative Gründungen mit 1.200 € pro Person und Monat für bis zu 12 Monate, für bis zu drei Personen je Team. Voraussetzung sind ein Wohnsitz in NRW, eine hauptberufliche, innovative Gründung und ein Antrag vor der Gewerbeanmeldung oder dem Handelsregistereintrag.

Es sichert den Lebensunterhalt in der frühen, umsatzschwachen Phase. Seit dem 1. Oktober 2026 gilt eine neue Richtlinie: Anträge sind bis zum 30.09.2029 möglich (Bewilligung bis 31.12.2029).

Wie hilft die Bürgschaftsbank NRW bei fehlenden Sicherheiten?

Die Bürgschaftsbank NRW übernimmt mit einer Ausfallbürgschaft bis zu 80 % des Kreditrisikos (max. 2,0 Mio. €), sodass deine Hausbank trotz fehlender Sicherheiten finanzieren kann. Über „Bürgschaft ohne Bank“ ist eine Bürgschaft bis 250.000 € auch vorab direkt möglich.

Was macht das STARTERCENTER NRW?

Die STARTERCENTER NRW bieten kostenlose Erstberatung und Lotsendienste für Gründer: von der Idee über Formalitäten bis zur Förderung. Sie sind zugleich die Stelle, über die das NRW.Mikrodarlehen beantragt wird.

Lässt sich NRW-Förderung mit Bundesförderung kombinieren?

Ja. Typisch ist ein Mix: Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) oder AVGS-Coaching für die Vorbereitung und den Lebensunterhalt, dazu NRW.Mikrodarlehen oder KfW-StartGeld für die Investitionen und – falls Sicherheiten fehlen – eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW.

Welche NRW-Förderung gibt es ohne Eigenkapital?

Das NRW.Mikrodarlehen finanziert bis zu 100 % ohne bankübliche Sicherheiten und ist damit auch ohne Eigenkapital zugänglich. Fehlen für größere Kredite Sicherheiten, springt die Bürgschaftsbank NRW ein.

Wo beantrage ich NRW-Förderung?

Das hängt vom Programm ab: Das NRW.Mikrodarlehen beantragst du über ein STARTERCENTER NRW, NRW.BANK.Gründung und Wachstum über deine Hausbank (Hausbankprinzip), das Gründungsstipendium.NRW über eine anerkannte Anlaufstelle. Wir begleiten dich durch den passenden Weg.

Als Berater aus NRW (u. a. mit Beratung in Köln, Düsseldorf, Dortmund und Essen) kennen wir die regionalen Anlaufstellen und bereiten deine Anträge bankfähig vor.

Quellen:

Externe Links zu offiziellen Stellen prüfen wir bei jeder Aktualisierung dieser Seite (Datum siehe oben). Inhalte und Konditionen können sich ändern; maßgeblich ist stets die Quelle selbst.

Passende Leistung

BAFA-geförderte Beratung: 50 % bis 80 % Zuschuss

Für deine Beratungskosten übernimmt die BAFA 50 % bis 80 % je nach Unternehmenssitz. Wir sind im BAFA-Beraterregister gelistet und übernehmen Antrag und Verwendungsnachweis.

Pavel Deuble, Gründungsberater und Fachautor

Über den Autor

Pavel Deuble

Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater · Inhaber von Unternehmenswerk

Pavel Deuble ist Inhaber von unternehmenswerk und Geschäftsführer der UW Unternehmensweg GmbH. Er ist im BAFA-Beraterregister gelistet (Berater-ID 191790), die AVGS-Maßnahmen laufen über die AZAV-zugelassene UW Unternehmensweg GmbH (Trägerzulassung Z-000392-2). Seit 2018 über 750 Businesspläne, 4,88 von 5 bei ProvenExpert aus 92 Bewertungen.

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Weitere häufige Fragen zur NRW-Förderung

Gilt das Gründungsstipendium.NRW auch für nicht-innovative Gründungen?

Nein. Das Gründungsstipendium.NRW fördert ausdrücklich innovative Vorhaben. Für klassische Gründungen sind NRW.Mikrodarlehen, KfW-StartGeld, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld die passenden Wege.

Beratet ihr in ganz NRW?

Ja. Wir begleiten Gründungen in ganz Nordrhein-Westfalen, online und auf Wunsch persönlich, unter anderem in Köln, Düsseldorf, Dortmund und Essen.

NRW-Förderung optimal kombinieren

Als Berater aus NRW kennen wir Land- und Bundesförderung. Im kostenlosen Erstgespräch stellen wir deinen passenden Fördermix zusammen und bereiten die Anträge bankfähig vor.

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