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NRW.BANK Gründerkredit: Mikrodarlehen & Gründung und Wachstum
Die Förderkredite der NRW.BANK für Gründer: das NRW.Mikrodarlehen bis 50.000 € ohne Sicherheiten, NRW.BANK.Gründung und Wachstum (früher Gründungskredit) und der Unterschied zur KfW. Geprüft, aus NRW.
Geprüft von Pavel Deuble
Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater
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Auf dieser Seite
- Was ist der NRW.BANK Gründerkredit?
- Was ist das NRW.Mikrodarlehen?
- Für wen ist das NRW.Mikrodarlehen geeignet?
- Was ist NRW.BANK.Gründung und Wachstum?
- NRW.BANK oder KfW – was ist der Unterschied?
- Bekomme ich NRW.BANK-Förderung ohne Eigenkapital oder Sicherheiten?
- Wie beantrage ich den NRW.BANK Gründerkredit?
Was ist der NRW.BANK Gründerkredit?
„NRW.BANK Gründerkredit“ ist der Sammelbegriff für die Förderdarlehen der NRW.BANK für Gründungen: vor allem das NRW.Mikrodarlehen (kleinere Vorhaben) und NRW.BANK.Gründung und Wachstum (höherer Bedarf). Sie ergänzen die Bundesprogramme der KfW.
Der ERP-Gründerkredit (StartGeld) ist ein Programm der KfW und gehört nicht dazu.
Was ist das NRW.Mikrodarlehen?
Das NRW.Mikrodarlehen ist ein Förderkredit bis 50.000 € für Gründer und junge Unternehmen in NRW, mit bis zu 100 % Finanzierung, 10 Jahren Festzins und ohne bankübliche Sicherheiten. Es wird über ein STARTERCENTER NRW beantragt, nicht über die Hausbank.
Gemeinnützig orientierte Unternehmen können zusätzlich einen Tilgungserlass von 20 % erhalten.
Für wen ist das NRW.Mikrodarlehen geeignet?
Für Gründungen und junge Unternehmen (bis 5 Jahre nach Start) mit überschaubarem Kapitalbedarf bis 50.000 €, besonders dann, wenn Eigenkapital oder Sicherheiten fehlen.
Was ist NRW.BANK.Gründung und Wachstum?
NRW.BANK.Gründung und Wachstum (seit 1. Januar 2022, früher NRW.BANK.Gründungskredit und NRW.BANK.Mittelstandskredit) ist ein zinsgünstiges Förderdarlehen für Gründer, junge und etablierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, auch im Nebenerwerb. Es finanziert Investitionen und Betriebsmittel bei Gründung, Nachfolge und Festigung in NRW und läuft über deine Hausbank (Hausbankprinzip).
Der Höchstbetrag liegt bei 10 Mio. €, finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Die Laufzeit beträgt 5, 10 oder 20 Jahre, mit ein bis drei tilgungsfreien Anlaufjahren. Bei Betriebsmitteln sind es 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr. Der Zins ist bei 5 und 10 Jahren für die gesamte Laufzeit fest, bei 20 Jahren für die ersten 10 Jahre. Besonders günstig ist er unter anderem für Gründer und junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind. Welcher Zinssatz gilt, hängt von deiner Bonität und den Sicherheiten ab. Maßgeblich ist die Konditionenübersicht der NRW.BANK.
Auf Wunsch kann die NRW.BANK deine Hausbank mit einer Haftungsfreistellung von 50 % entlasten. Das gibt es bei Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel ab 125.000 €. Für noch größere oder breiter aufgestellte Vorhaben gibt es zusätzlich den NRW.BANK.Universalkredit. Eine Kombination mit dem ERP-Gründerkredit (StartGeld) der KfW ist ausgeschlossen.
NRW.BANK oder KfW – was ist der Unterschied?
Die KfW ist die Förderbank des Bundes, die NRW.BANK die des Landes NRW. Beide arbeiten über das Hausbankprinzip und lassen sich kombinieren. Das NRW.Mikrodarlehen wird allerdings direkt über das STARTERCENTER NRW beantragt.
In der Praxis prüfen wir, welche Kombination aus KfW-StartGeld, NRW.Mikrodarlehen und Bürgschaft dein Vorhaben am günstigsten finanziert.
Bekomme ich NRW.BANK-Förderung ohne Eigenkapital oder Sicherheiten?
Ja, das NRW.Mikrodarlehen finanziert bis zu 100 % ohne bankübliche Sicherheiten. Für größere Kredite, bei denen Sicherheiten fehlen, übernimmt die Bürgschaftsbank NRW bis zu 80 % des Risikos.
Wie beantrage ich den NRW.BANK Gründerkredit?
Das NRW.Mikrodarlehen beantragst du über ein STARTERCENTER NRW; NRW.BANK.Gründung und Wachstum über deine Hausbank vor Vorhabenbeginn. Grundlage ist in beiden Fällen ein tragfähiger Businessplan mit Finanzplan.
Hinweis: Wir sind Gründungsberater, keine Bank. Wir bereiten deine Unterlagen bankfähig vor und begleiten dich zur passenden Anlaufstelle in NRW.
Offizielle Quellen, Merkblätter & Flyer
Die maßgeblichen Primärquellen zum Nachlesen: Merkblätter und Programmseiten der zuständigen Förderstellen sowie die einschlägigen Gesetzestexte.
Externe Links zu offiziellen Stellen prüfen wir bei jeder Aktualisierung dieser Seite (Datum siehe oben). Inhalte und Konditionen können sich ändern; maßgeblich ist stets die Quelle selbst.
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Über den Autor
Pavel Deuble
Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater · Inhaber von Unternehmenswerk
Pavel Deuble ist Inhaber von unternehmenswerk und Geschäftsführer der UW Unternehmensweg GmbH. Er ist im BAFA-Beraterregister gelistet (Berater-ID 191790), die AVGS-Maßnahmen laufen über die AZAV-zugelassene UW Unternehmensweg GmbH (Trägerzulassung Z-000392-2). Seit 2018 über 750 Businesspläne, 4,88 von 5 bei ProvenExpert aus 92 Bewertungen.
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Weitere häufige Fragen zur NRW.BANK
Kann ich NRW.Mikrodarlehen und KfW-StartGeld kombinieren?
Eine Mehrfachfinanzierung desselben Vorhabens ist begrenzt; in der Regel wählt man das passendere Programm. Wir prüfen, welcher Weg – NRW.Mikrodarlehen über das STARTERCENTER oder KfW-StartGeld über die Hausbank – für dich günstiger ist.
Gilt die NRW.BANK-Förderung in ganz NRW?
Ja, landesweit: von Köln und Düsseldorf über das Ruhrgebiet bis Ostwestfalen. Voraussetzung ist ein Vorhaben mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Den passenden NRW-Förderkredit finden
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, ob NRW.Mikrodarlehen, NRW.BANK.Gründung und Wachstum oder KfW für dich passt, und bereiten deinen Antrag bankfähig vor.